Aktuelle Änderungen im Baurecht – Bauturbo

16.12.2025

Die Bundesregierung hat mit dem sog. Bauturbo ein zeitlich befristetes Instrumentarium erlassen, auf dessen Grundlage Rahmenbedingungen und Verfahren für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und allgemein im Bereich Wohnungsbau vereinfacht, erleichtert und beschleunigt werden sollen. Konkrete Umsetzungshilfen für Kommunen sind angekündigt, liegen aber bis dato noch nicht vor. Der Gemeinderat wurde von der Verwaltung auf Basis derzeitiger Informationslage über die aktuellen Änderungen, die Anwendungsbereiche sowie die Auswirkungen auf die städtebauliche und strukturelle Entwicklung informiert. Im Hinblick auf insbesondere die weitere städtebauliche Entwicklung in den einzelnen Ortsteilen hat die Verwaltung dem Ratsgremium empfohlen, zunächst ein Planungskonzept als grundlegende Richtschnur für die Anwendung des Bauturbos zu erarbeiten. Das Ratsgremium ist dieser Empfehlung gefolgt und hat die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem zuständigen Ausschuss einen Vorschlag auszuarbeiten.

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