Saatkrähenkolonie entlang der Schwillachstraße in Wörth

11.02.2026

Die Regierung von Oberbayern hat den von der Gemeinde neuerlich gestellten Antrag auf artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Vergrämung der im Bereich der Schwillachstraße in Wörth befindlichen Saatkrähenkolonie erneut abgelehnt und der Gemeinde einen entsprechenden Bescheid zugestellt. Hinsichtlich einer evtl. Klage gegen den Ablehnungsbescheid und deren Erfolgsaussicht hat die Verwaltung Einschätzungen sowohl in rechtlicher als auch in artenschutzfachlicher Hinsicht eingeholt, den Gemeinderat umfassend informiert und um Festlegung des weiteren Vorgehens gebeten. Das Ratsgremium hat sich auf Basis dieser Informationslage und der derzeitigen Gesetzeslage geschlossen gegen den Klageweg ausgesprochen.

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