Nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes sind Wasserverbrauchsgebühren spätestens alle 4 Jahre neu zu kalkulieren. Im Rahmen einer Nachkalkulation zur laufenden Periode 2021 bis 2024 hat sich gezeigt, dass nicht unerhebliche Überschüsse entstanden sind, die u.a. auf Abweichungen in den ursprünglichen Kalkulationsansätzen zurückzuführen sind. Da diese Überschüsse im neuen Kalkulationszeitraum preisreduzierend zu berücksichtigen sind, hat der Gemeinderat festgelegt, die laufende Kalkulationsperiode abzukürzen und eine Neukalkulation beginnend ab dem 01.01.2024 für die nächsten 4 Jahre bis Ende 2027 aufzustellen. Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt ab dem 01.01.2024 € 1,17/m³ netto. Die Grundgebühr bleibt unverändert.