Information zu einer möglichen Ortsumfahrung von Hörlkofen

30.07.2019

Die Oberste Baubehörde hatte sich im Jahr 2011 gegenüber der Gemeinde verpflichtet, im Falle des Rückbaus des schienengleichen Bahnübergangs an der Staatsstraße 2331 nochmals die Möglichkeit einer Ortsumfahrung für Hörlkofen zu prüfen. Das Staatliche Bauamt Freising hat die Gemeinde nun über die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einer westlichen und einer östlichen Umfahrungsvariante informiert und mitgeteilt, dass aufgrund des besseren Nutzen-Kosten-Verhältnisses am Rückbau des Bahnübergangs an Ort und Stelle mit einer Eisenbahnüberführung festgehalten wird und der Freistaat Bayern zum jetzigen Zeitpunkt eine Ortsumfahrung von Hörlkofen nicht weiter verfolgt. Das Staatliche Bauamt Freising stellte aber auch klar, dass damit eine mögliche Ortsumfahrung zu einem späteren Zeitpunkt bspw. als Sonderbaulast nicht ausgeschlossen ist.

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