Ab dem kommenden Schuljahr hat der Gesetzgeber beginnend ab der ersten Klasse und dann jahrgangsstufenweise aufsteigend einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulbereich festgeschrieben. Ebenso sind die Kommunen aufgefordert, in Ferienzeiten, mit Ausnahme einer Schließzeit von 20 Tagen, eine kostenpflichtige Ferienbetreuung im Bereich der Offenen Ganztagesschule anzubieten. Da die bisher in der Gemeinde Wörth angebotene Ferienbetreuung nicht bzw. nur sehr zurückhaltend nachgefragt wurde, hat sich die Gemeinde dazu entschieden, das Angebot ab dem kommenden Schuljahr über ein Kooperationsmodell zusammen mit benachbarten Kommunen und einem externen Träger bereitzustellen. Der Gemeinderat hat dafür grünes Licht gegeben und die Verwaltung beauftragt, die Kooperation umzusetzen.


