Über den Regionalen Planungsverband wurde das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans hinsichtlich der Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen in Gang gesetzt. In der Erstversion des Fortschreibungsentwurfes war am östlichen Rand der Gemeinde im Bereich von Rottmann ursprünglich eine Vorrangfläche für die Errichtung einer Windkraftanlage auf Gemeindegebiet Wörth ausgewiesen. Im nun aktuell ins Beteiligungsverfahren geführten Fortschreibungsentwurf ist diese Vorrangfläche auf dem Gemeindegebiet Wörth wieder entfallen. Nach Informationen des Regionalen Planungsverbandes liegt der Grund „in der Gefahr der Umzingelung der Ortslage der Nachbargemeinde Buch am Buchrain mit Windenergieanlagen.“ Der Gemeinderat hat die aktuelle Überarbeitung zur Kenntnis genommen und festgelegt, keine gemeindliche Stellungnahme abzugeben. Gleichzeitig hat das Gremium aber auch deutlich gemacht, dass man sich damit nicht generell gegen Windkraft ausspricht, sondern im Falle einer späteren Realisierungsmöglichkeit einer Windkraftanlage über ein echtes genossenschaftliches Bürgerbeteiligungsmodell und ohne Gefahr einer Umzingelungswirkung für Nachbarkommunen das Thema nochmals zur Diskussion stellt.