Der Gemeinderat hatte in der Vergangenheit eine mögliche Sanierung des Klösterl-Areals diskutiert und eine Machbarkeitsstudie bei einem Fachbüro in Auftrag gegeben, jedoch eine finale Entscheidung bis dato noch nicht getroffen. In der Zwischenzeit hatte ein Brand im Hautgebäude einen Schaden mit einer von der Gebäudeversicherung festgesetzten Entschädigungssumme von T€ 67 verursacht. Voraussetzung für die Fortführung der Diskussion zur Gebäudesanierung nach dem Brandereignis wäre die Beauftragung weiterer statischer Untersuchungen. Der Gemeinderat hat nun abschließend mehrheitlich entschieden, die Diskussion zu einer evtl. möglichen Sanierung des Gebäudebestandes nicht mehr weiterzuführen und einen Antrag auf Abriss der Gebäude zu stellen.