Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes „Wassercent“ ab dem 01. Juli 2026

16.07.2026

Das zum 01.07. 2026 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes verpflichtet die Gemeinde als Wasserversorger mit eigenem Brunnen, jährlich den sog. „Wassercent“ in Höhe von 10 Ct./m³ gefördertem Trinkwasser an den Freistaat Bayern abzuführen. Dort soll das Geld „zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nahhaltige Wasserbewirtschaftung“ Verwendung finden. Die damit verbundenen Kosten werden künftig in die Gebühren-Kalkulation einbezogen, erstmals für die nächstfolgende Gebührenkalkulationsperiode 2028 bis 2031.

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