Die Verwaltung hat im Gemeinderatsgremium berichtet, welche Auswirkungen die Novellierung der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz auf bestehende gemeindliche Satzungen hat. Hauptsächlich betroffen davon sind die Satzungen für die Anlage und Unterhaltung von Spielplätzen, sowie für Stellplätze und für die Freiflächengestaltung. Auf Empfehlung der Verwaltung hat das Ratsgremium eine neue Spielplatzsatzung erlassen und für die in nächster Sitzung vorgesehene Verabschiedung von neuen Satzungen für Stellplätze sowie die Freiflächengestaltung Rahmenbedingungen definiert. Die Verwaltung ist beauftragt, auf dieser Basis die neuen Satzungen zur Beschlussfassung vorzubereiten.

