Änderungen in der Rechtsmeinung zur bisherigen Abrechnungspraxis hinsichtlich Balkone, Loggien und Terrassen haben auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages eine Anpassung der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung erforderlich gemacht. Das Ratsgremium hat den von der Verwaltung angefertigten Satzungsentwurf abschließend freigegeben und die Satzung in der geänderten Form erlassen.